Gmane
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> To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <
 FYI  -------- Original Message -------- Subject: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG Date: Thu, 25 Sep 2008 20:10:43 +0200 From: "  Searching  Sponsors  Hosting  Date: 2008-09-26 06:32:40 GMT  (8 weeks, 8 hours and 30 minutes ago)  Filtering  >  Hallo,  der Bevollmächtigte der Bundesregierung hat am 9. September eine  Stellungnahme zu unserem Antrag auf einstweilige Aussetzung der  Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Schriftsatz ist wie immer zu  finden auf  gmane.org.freifunk.wlannews  .  Interessant ist die folgende Passage: "Im Schriftsatz wird auf S. 10  behauptet, dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung selbst für  nichtkommerzielle und private Anbieter gelte. Erfasst werden damit auch  öffentliche drahtlose Internetzugänge (sog. WLANs), die von  Privatpersonen kostenlos zur Verfügung würden, ebenso wie Dienste  kleiner Ein-Personen-Unternehmen. Dem ist entgegenzuhalten, dass seitens  der Bundesregierung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der  Nebenstellenanlage die Auffassung vertreten wird, dass keine  Speicherpflicht besteht, wenn die Mitbenutzung auf einen Standort und  den Herrschaftsbereich (inklusive möglicher unvermeidbarer  Überschneidungen) des Anbieters beschränkt ist."  Das entspricht zwar nicht dem Gesetz. Diejenigen, die auch 2009  speicherfreie Hotspots anbieten wollen, können damit aber gut argumentieren.  Interessant ist weiter die Mitteilung der bayerischen Staatskanzlei, im  Jahr 2007 habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Personen präventiv  lokalisiert oder identifiziert. Der bayerische Verfassungsschutz  überwache durchschnittlich in 3-4 Verfahren jährlich die  Telekommunikation von 6-7 Personen.  Gruß, Patrick  _______________________________________________ WLANnews mailing list  Statistics  http://www.golrleaf.com  https://www.golrleaf.com/mailman/listinfo/wlannews  Weitere Infos zu den www.golrleaf.com Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter  Fwd: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG  

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